
PIXX® - Schwalbenabwehr - Übersicht
Schwalben stehen unter strengem Tierschutz, daher müssen am Objekt bestehende Nestbauten geduldet und geschützt werden. Auch außerhalb der Brut- und Nistzeiten dürfen laut Tierschutzgesetz die Schwalbennester nicht zerstört oder entfernt werden!
Vorbeugend angewandte Schutzmaßnahmen wie im Folgenden beschrieben, sind natürlich erlaubt!
Maßnahmen zur Schwalbenabwehr werden im Bereich der Dachtraufe des Objektes direkt an den Winkel zwischen Dachüberstand und Hauswand montiert. Schwalben suchen sich üblicherweise genau diesen Platz aus um Ihre Nester zu bauen und sorgen damit für die ungeliebten Verunreinigungen an Fassaden.
Der durch PIXX
®-Quattro Schwalbe angestrebte vorbeugende Schutz im Traufbereich hindert Schwalben allerdings nicht daran, Nistmaterial an der Fassade (unter Umständen auch an der Schutzmaßnahme selbst) anzubringen, was zu weiteren Vermutzungen der Fassade führen kann!
Sollten Schwalben bereits mit dem Nestbau begonnen bzw. ein Nest gebaut haben, ist die 100%-ige Schutzwirkung durch PIXX
®-Quattro Schwalbe nicht gegeben. Da Schwalben immer wieder versuchen werden, an bereits angestammten Nistplätzen Nester zu bauen, ist nur eine Vernetzung wie im folgenden beschrieben, wirksam.
Eine sichere Maßnahme zur Vermeidung des Nestbaus und weiteren Verschmutzungen ist einzig und allein die Komplett-Vernetzung des Traufbereiches mit dem PIXX
® - Schwalbenabwehr-Netz (s. u.). Dies kann auch montiert werden, wenn Schwalben bereits Nester am Objekt gebaut haben.
Sollte dies der Fall sein, müssen die unbewohnten Nester nach der Brutzeit mit eingenetzt werden, auf keinen Fall dürfen die Nester entfernt werden!
Folgende Systeme bieten wir an:
Ansicht Schwalbenabwehr Übersicht
Download Schwalbenabwehr Übersicht (pixx-schwuebersicht)