Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Astrid K. Schulz GmbH & Co. Handelsgesellschaft KGNur für Unternehmer (B2B) Stand: März 2026
Vorbemerkung
Alle unsere Warenlieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Auftraggeber" genannt) über die von uns angebotenen Warenlieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Warenlieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.1.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Fax). Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.3 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie geltem nicht als garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des § 433 BGB, sondern dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung. Handelsübliche Abweichungen, gesetzliche Änderungen sowie technische Verbesserungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Preise/Verpackungskosten
3.1 Die Preise sind Nettopreise in Euro, sofern nicht anders angegeben, und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.3.2 Eine Umsatzsteuerbefreiung erfolgt nur bei entsprechender Berechtigung (z. B. Ausfuhrlieferungen). Bei Exportlieferungen kommen Zollgebühren und andere öffentliche Abgaben hinzu.
3.3 Ist keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise ab Lager bzw. Werk.
3.4 Verpackung, Versicherung und Versandkosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.5 Unsere Preisangaben verstehen sich als Tagespreise, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine Preisbindung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde.
3.6 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich für den jeweils geschlossenen Vertrag.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorauskasse. Für Stammkunden (mindestens 5 Bestellungen / Aufträge) können abweichende Zahlungsziele vereinbart werden. Maßgeblich ist die schriftlich bestätigte Zahlungsvereinbarung.4.2 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
4.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferung; Lieferfristen; Verzug; Warenrücksendungen
5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager.5.2 Liefertermine werden im Rahmen der Auftragsbestätigung angegeben und erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3 Bei Verzug hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
5.4 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferketten), die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt. Bei vorübergehenden Störungen verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
5.5 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen. Schadenersatz ist nach Maßgabe von B 9 möglich.
5.6 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder werden von ihm sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden unter Einschluss etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.7 Teillieferungen sind zulässig, wenn
a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestim- mungszwecks verwendbar ist;
b) die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist;
c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten einstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit)
5.8. Warenrücksendungen bedürfen in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei genehmigten Rücksendungen behalten wir uns vor, eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwertes zu erheben. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen oder Sonderbeschaffungen ist ausgeschlossen!
6. Eigentumsvorbehalt (nur Unternehmer)
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Auftraggeber unser Eigentum (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend auch "Vorbehaltsware" genannt.6.2 Erfolgt eine Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber, geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass wir dadurch als Hersteller im Sinne von § 950 BGB gelten. Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns; er ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen auf unsere Rechnung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
6.3 Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. In diesem Falle wird der Auftraggeber unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, können wir die Vorbehaltsware herausverlangen.
7. Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers diesem zugesandt, geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Auftraggeber über (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist). Verzögert sich der Versand aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Lagers.8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, bei Bauprodukten (wenn sie fest installiert und integraler Bestandteil des Gebäudes sind) fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Fall arglistiger Täuschung.8.2 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als vertragsgemäß und damit genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Später entdeckte Mängel, die bei der Überprüfung unbekannt blieben, sind innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als vertragsgemäß und damit genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt.
8.3 Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlägen kann gemindert oder vom Vertrag zurückgetreten werden. Bei lediglich unerheblichen Mängeln, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit der Sache wesentlich beeinträchtigen, sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
8.4 Handelsübliche Abweichungen von Maßen und technischen Werten von Liefergegenständen stellen keinen Mangel dar, sofern diese nicht ausdrücklich durch uns zugeischert wurden.
8.5 Ferner bezieht sich unsere Mängelhaftung nicht auf die natürliche oder gebrauchsbedingte Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung oder mangelnder Wartung oder Pflege, mutwilliger Beschädigung, unsachgemäßer Montage und Lagerung durch den oder im Auftrag des Auftraggebers entstehen. Die gilt auch, wenn die Ware von fremder Seite oder durch Ergänzung oder Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sachgerecht zu montieren, zu warten und regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1 Wir haften unbeschränkt- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- soweit wir eine Garantie übernommen haben.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.
9.4 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haften wir nur, soweit diese bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren und auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
9.5 Unsere Produkte sind ausschließlich für die Verwendung durch gewerbliche Abnehmer bestimmt. Der Weiterverkauf an Endverbraucher ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
10. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung und im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: www.aks-schulz.de/datenschutz11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Heilbronn. Wir sind auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.11.2 Erfüllungsort ist Ilsfeld-Auenstein.
